Verstöße gegen die Veröffentlichungspflichten für Bilanzen können in Zukunft teuer werden!
Am 1.1.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, kurz EHUG, in Kraft getreten. Damit wird das Einreichen von Unterlagen zum Handelsregister beschleunigt, gleichzeitig wurden aber die Vorschriften über die Veröffentlichungspflicht dramatisch verschärft. Wer seinen Jahresabschluß nicht innerhalb der gesetzlichen 12-Monatsfrist ordnungsgemäß offen legt, dem droht ein Ordnungsgeldverfahren bis zu 25.000 €!
Inhalte
Alle Änderungen durch das neue EHUG:
- wer von der verschärften Kontrolle der Offenlegungspflicht seines Jahresabschlusses betroffen ist
- welche Unterlagen künftig zum neuen Unternehmensregister eingereicht werden müssen und wer sie dort einsehen kann
- welche Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen
- wie Sie den Umfang der Unterlagen reduzieren können oder eine Offenlegung Ihres Jahresabschlußes vermeiden
Erläuterungen der neuen Vorschriften: Einführung des elektronischen Handels- und Genossenschaftsregisters, das neue Unternehmensregister
Kommentierung der Veröffentlichungspflichten für die unterschiedlichen Rechtsformen (AG, GmbH, GmbH und Co. KG, KG, OHG)
haftungsrechtliche Konsequenzen
Arbeitshilfen: Muster, Checklisten und praktische Übersichten, wie z.B. zu Kosten, Vereinfachungsregelungen und allen wichtigen Fristen nach neuem Recht
Gegenüberstellung der Änderungen im HGB, AktG, GmbHG, GenG
Die Autoren
Susanne Christ, Rechtsanwältin, ist Inhaberin einer Steuer- und Wirtschaftskanzlei in Köln. Sie ist langjährige Fachautorin der Haufe Mediengruppe und Dozentin in den Bereichen Einkommen-, Umsatz- und Erbschaftssteuer.
Rechtsanwalt Dr. Adrian Müller-Helle ist Mitglied der Business Transaction Group der Kanzlei WilmerHale in Berlin. Er ist vorrangig mit Fragen des allgemeinen Zivilrechts, des Gesellschafts- und Handelsrechts befasst. |